VV Verkehrserziehung


Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 1. August 2011

(Mittl.bl. BM M-V 9/2011 S. 463)


Im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

1.

Allgemeines

Verkehrserziehung ist Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schularten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln und zu fördern.
Verkehrserziehung in der Schule leistet gleichermaßen Beiträge zur Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung.
Sie baut in der Grundschule didaktisch auf die vorschulische Verkehrserziehung auf.
Sie ist kein eigenständiges Unterrichtsfach, sondern fächerintegrative und fachübergreifende Aufgabe der Schule. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, nachweislich Themen der Verkehrserziehung in die methodische Planung der Unterrichtsfächer aufzunehmen und somit einen Beitrag zum verantwortungsvollen Verkehrsverhalten der Kinder und Jugendlichen zu leisten.
Die Verantwortung für die Organisation der Verkehrserziehung an den Schulen trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie werden von den beauftragten Lehrkräften für Verkehrserziehung unterstützt und fachlich begleitet.
Bei der Ausgestaltung der Verkehrserziehung ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Kommunen, der Polizei und den Verkehrswachten sowie weiteren an der Verkehrserziehung Interessierten unabdingbar. Die Eltern- und Schülervertretungen sind einzubeziehen.
Die Verkehrserziehung an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 17. Juni 1994.

2.

Inhalte und Formen der Vermittlung

Die Verkehrserziehung wird auf der Grundlage des § 5 Absatz 5 des Schulgesetzes als Aufgabengebiet an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen durchgeführt. Sie orientiert sich dabei unter anderem auch an den verkehrssicherheitspolitischen Zielsetzungen der Verkehrssicherheitskommission des Landes.
Folgende Themen sind schwerpunktmäßig zu behandeln und unter regional- und schulspezifischen Bedingungen gegebenenfalls zu modifizieren und zu erweitern:

Grundschule

Am Schulanfang bildet der sichere Schulweg einen besonderen Schwerpunkt. Die Schülerinnen und Schüler bewältigen diese Wege zunehmend selbstständig und sicher. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Lotsendiensten sowie die Beförderung mit dem ÖPNV geeignete Maßnahmen zur Schulwegsicherung.
Die umfassende psychomotorische Förderung, die Schulung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens bilden die Grundlage der Verkehrs- und Mobilitätserziehung.

Der sichere Schulweg
- Verhalten auf dem Schulweg, Schulwegtraining, besondere Gefahren, die Fahrt mit dem ÖPNV und als Mitfahrer im Auto

Radfahrausbildung
- vorbereitendes, motorisches Radfahrtraining
- Verkehrsregeln für Radfahrer
- fahrpraktische Übungen
- Vorbereitung und Durchführung der Lernzielkontrolle

Erlernen und sicheres Anwenden von Verkehrsregeln
- Rolle als Verkehrsteilnehmer, Verhalten im Schul- und Wohnumfeld

Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler nehmen weitgehend selbstständig am Straßenverkehr teil und nutzen dazu unterschiedliche Verkehrsmittel. Die Mobilitätsbildung soll der häufiger vorkommenden Neigung zu Regelverletzungen und riskantem Verhalten entgegenwirken.

Der sichere Schulweg
- Verhalten auf dem Schulweg, insbesondere als Radfahrer und Mitfahrer im ÖPNV

Weiterführung der Radfahrausbildung
- Verkehrsgerechtes Verhalten in erweiterten Verkehrsbereichen und Beherrschung komplexer Verkehrssituationen
- Planung und Organisation eines Radfahrausflugs

Grundlagen verantwortlichen Handelns im Straßenverkehr
- Wahmehmen und Reagieren im Straßenverkehr
- Verhalten bei Unfällen; Hilfe und Erste-Hilfe-Maßnahme
- Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens und der Fahrsicherheit
- Individual- und Massenverkehr
- Verkehr und Umwelt

Sekundarstufe II und berufliche Schulen

Jugendliche erleben Mobilität als Ausdruck individueller und freier Lebensgestaltung. Schwerpunkt der Mobilitätsbildung ist die sicherheitsorientierte, auf die nachhaltige Entwicklung bedachte und gesundheitsbewusste Verkehrsteilnahme. Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, die Risiken und Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere als Fahranfänger, durch die pädagogische Arbeit zu mindern.

Verkehrsteilnahme
- kognitive, affektive und psychosoziale Aspekte des Verkehrsverhaltens
- Kraftfahrzeug und Umwelt
- Halten und Führen von Kraftfahrzeugen
- biologische und psychologische Einflüsse auf die Fahrtüchtigkeit

Förderschulen

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen im Verlauf der Schuljahre nach Möglichkeit befähigt werden, ihren Schulweg oder einen Teil des Schulweges selbstständig zurückzulegen. Das kontinuierliche Üben von verkehrsgerechten Verhaltensweisen ist daher eine Aufgabe für die gesamte Schulzeit. Dabei wird dem individuellen Förderbedarf, der sich aus der jeweiligen Beeinträchtigung der Kinder ergibt, Rechnung getragen.

Ganztagsschulen

Im Rahmen des ganztätigen Bildungsangebotes der Ganztagsschulen sind Zeitbudgets vorhanden, die für Themen der Verkehrserziehung genutzt werden können. Insbesondere die gebundenen Ganztagsschulen bieten dafür geeignete Voraussetzungen, da der Unterricht nach der Stundentafel und die ergänzenden Angebote im Sinne einer sinnvollen Rhythmisierung über den ganzen Tag verteilt werden und die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler am Ganztagsprogramm verpflichtend ist.

Formen der Vermittlung

In allen Schularten bieten sich folgende Lern- und Organisationsformen an:
- Unterrichtsgespräche und Diskussionen,
- Übungen zur Wahrnehmung und Motorik,
- Verkehrsbeobachtungen,
- Expertenbefragungen,
- Kurse in Erster Hilfe,
- Projektunterricht und fachübergreifende Projekte, Projektwochen,
- Tage der Verkehrssicherheit,
- Planung und Durchführung von Fahrten, Erkundungen

3.

Sicherung der Lernziele

In den einzelnen Jahrgangsstufen sind unter Berücksichtigung der verschiedenen Schwerpunktsetzungen Stundenvolumen für eine wirksame Verkehrserziehung zu planen.
Schwerpunkte sind in der Grundschule das Schulwegtraining und die Radfahrausbildung.
In der Sekundarstufe I sind, insbesondere in den Jahrgangsstufen 5 und 7, auf Grund der veränderten Schulwege und Verkehrsmittel, entsprechende Stunden zu realisieren.
In der Sekundarstufe II und an den beruflichen Schulen sollte die selbstständige Teilhabe am Straßenverkehr besondere Berücksichtigung bei der Planung der Verkehrserziehung finden.
Als Grundlage für die Stundenverteilung ist die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Verkehrserziehung heranzuziehen. Zusätzlich können in allen Jahrgangsstufen und Schularten Arbeitsgemeinschaften oder Kurse angeboten werden.

4.

Organisation der Verkehrserziehung

Am Schuljahresanfang planen und beschließen die Klassen- und Schulkonferenzen die Schwerpunkte und den Rahmen der theoretischen und praktischen Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung für das Schuljahr.
Die Maßnahmen sind kontinuierlich über das Schuljahr zu verteilen.
Insbesondere sind diese an den Grundschulen zur Sicherung des Kompetenzerwerbs im Schulprogramm zu berücksichtigen. Mobilitätsbildung nutzt die Vielfalt verschiedener Lemorte und berücksichtigt Angebote außerschulischer Partner (siehe auch Nummer 1). Mit den Jugendverkehrsschulen sollte - wo möglich und zweckmäßig - als außerschulischer Lemort für die verkehrspraktischen Übungen kooperiert werden.

Koordinatorin oder Koordinator für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
Die Staatlichen Schulämter benennen Koordinatorinnen oder Koordinatoren für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung. Diese informieren und beraten die beauftragten Lehrkräfte für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Schulen. Sie arbeiten eng mit den für die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung zuständigen Schulrätinnen und Schulräten sowie mit Institutionen und Einrichtungen, die die Verkehrserziehung und -aufklärung organisieren, zusammen. Einmal jährlich führen die Koordinatorinnen und Koordinatoren auf Schulamtsebene eine Fortbildung für die beauftragten Lehrkräfte für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Schulen durch.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Verkehrserziehung erhalten im Rahmen der vorhandenen Ressourcen aus dem Schulamtspool Anrechnungsstunden.

Beauftragte Lehrkräfte für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Schulen
Die von den Schulleitungen beauftragten Lehrkräfte für Verkehrserziehung sind für die Wahrnehmung von beratenden und koordinierenden Aufgaben, insbesondere zu Projekten und Tagen der Verkehrssicherheit, verantwortlich.
Sie knüpfen und pflegen Kontakte im gesellschaftlichen Umfeld der Schule mit Institutionen und Verbänden, unterstützen Elternabende und Konferenzen bei Themen zur Verkehrserziehung und beraten die Fachlehrkräfte in Fragen der fächerintegrativen oder fachübergreifenden Möglichkeiten bei der Vermittlung von verkehrsrelevanten Themen.
Für schulinteme Fortbildungen sollten die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in die Organisation und Durchführung eingebunden werden, um die Qualität der Verkehrserziehung zu sichern.

5.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2016 außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift tritt der Erlass vom 21. Dezember 1994 (Mittl.bl. M-V 1995 S. 38) außer Kraft.