VV Seiteneinsteiger


Einstellung von Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteiger) in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 11. Oktober 2002

(Mittl.bl. BM M-V S. 731)

Geändert durch
- VV vom 3. Juni 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 180)
- VV vom 8. November 2007 (Mittl.bl. BM M-V S. 534)


1.

Vorbemerkung

Aufgrund der Erfahrungen bei der unbefristeten Einstellung von Bewerbern wird es in Zukunft zur Sicherung der fachgerechten Unterrichtsversorgung sowohl im Bereich der allgemein bildenden Schulen als auch im Bereich der beruflichen Schulen erforderlich, auch Bewerber ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteiger) befristet einzustellen, die nach erfolgreicher unterrichtsbezogener Fortbildung unbefristet weiter beschäftigt werden.

2.

Einstellungsvoraussetzungen

Die befristete Einstellung von Seiteneinsteigern ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

2. 1 Allgemeine Voraussetzungen

2.1.1 Die Einstellung erfolgt im Rahmen des mit dem Lehrerpersonalkonzept (LPK) vereinbarten Einstellungskorridores.

2.1.2 Es liegen für die jeweilige Stelle keine Bewerbungen von Lehrkräften mit der dafür notwendigen Lehrbefähigung oder einem dafür vergleichbaren Abschluss vor.

2.1.3 Die zu besetzende Stelle muß sich auf mindestens ein Fach richten, welches im Jahr der Einstellung und dem darauffolgenden Jahr noch nicht der Teilzeit nach Anlage 3 des LPK unterliegt. Ein Fach ist dann von Teilzeit betroffen, wenn der Beschäftigungsumfang, der sich aus Komponente 1 (Informationsbroschüre 5 zum LPK, Seite 11 Pkt. 2a) ergibt, unter 50 % liegt. Eine Einstellung ist ausnahmsweise auch dann möglich, wenn der Unterricht nicht von Teilnehmern am LPK , die in Teilzeit arbeiten, abgedeckt werden kann.

2.1.4 Die Höchstzahl der Seiteneinsteiger wird sowohl im allgemein bildenden als auch im beruflichen Bereich auf insgesamt 20 pro Schulamt und Schuljahr festgesetzt.

2.2 Persönliche Voraussetzungen

Eingestellt werden können:

2.2.1 Hochschulabsolventen, deren fachliche Qualifikation sich mindestens auf ein Unterrichtsfach erstreckt,

und

2.2.2 ausnahmsweise andere Seiteneinsteiger, wenn die Ausbildung und bisherige Berufserfahrung eine ausreichende fachliche Grundlage für die Tätigkeit in mindestens einem Unterrichtsfach sind.

3.

Fortbildung

Ziel der Einstellung der oben beschriebenen Seiteneinsteiger ist die unbefristete Beschäftigung im Schuldienst, die nach erfolgreichem Abschluss der berufsbegleitenden Fortbildung nach diesem Erlass erfolgen kann.

3.1 Ziele der Fortbildung

Die Seiteneinsteiger sollen ausreichende Kenntnisse zu folgenden Kompetenzen erwerben:

Sachkompetenz
- Didaktische Modelle kennen und für das konkrete Fach umsetzen können
- Entwicklung und aktuellen Stand der Fachdidaktik kennen
- Unterricht zielgerichtet und reflektiert planen und durchführen können
- Unterricht beobachten, analysieren und bewerten können
- Leistungsmessung vornehmen und differenziert auf die Kompetenzbereiche beziehen
- sich mit der Philosophie von Rahmenplänen auseinandersetzen
- Kommunikationsmodelle kennen
- Techniken der Gesprächsführung beherrschen
- Erziehungstheorien und Erziehungsziele kennen und in ihrer Relativität erfassen
- sich mit Schule im Kontext von Recht und Gesellschaft auseinandersetzen
- Rechtsvorschriften und den Umgang mit ihnen kennenlernen

Methodenkompetenz
- Moderationsmethoden und Sozialformen des Unterrichts beherrschen
- Inhalte vermitteln können
- verbale und visuelle Methoden beherrschen
- Formen der Textarbeit unterscheiden und in ihrer Situationsgebundenheit erkennen

Sozialkompetenz
- Notwendigkeit der Kooperation und die Bedeutung von fächerübergreifenden Ansätzen erkennen
- Umgang mit Passivität und Widerstand entwickeln
- Konflikte im Schulalltag in ihrer Genese analysieren, Lösungsansätze diskutieren und in Verbindung zum eigenen Handeln setzen
- Empathiefähigkeit entwickeln
- Fähigkeit zu konfrontieren
- Beratungskompetenz erwerben nicht nur in Fragen von Bildung und Schullaufbahn, sondern auch in derjenigen der familiären Erziehung

Selbstkompetenz
- eigenen Persönlichkeitsstil entdecken (welche Lehrerpersönlichkeit bin ich?)
- eigene Stärken und Schwächen erkennen und handhaben
- Verhältnis von Nähe und Distanz zu Schülern, Eltern, Kollegen und Vorgesetzen entwickeln
- Authentizität entfalten
- mit Stress umgehen lernen

3.2 Zeitlicher Umfang der Fortbildung und Organisationsform

Der zeitliche Umfang der parallel zur Tätigkeit an der Schule erfolgenden Fortbildungsmaßnahmen erstreckt sich analog der Regelungen in § 30 (3) Verordnung zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrervorbereitungsdienstverordnung - LehVDVO M-V) auf die Dauer eines Jahres. Die Seiteneinsteiger nehmen im wesentlichen an Veranstaltungen teil, die ausschließlich für sie konzipiert sind und im Bedarfsfall ergänzt werden können durch den Besuch der regulären Haupt- und Fachseminare. Die Veranstaltungen sollen neben der konkreten inhaltlichen Ausrichtung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch eröffnen und verstehen sich als ein den Unterricht begleitendes Unterstützungssystem. Die Fortbildung findet in der unterrichtsfreien Zeit statt. Während der Fortbildung werden die Seiteneinsteiger regelmäßig im Unterricht besucht und beraten. Bei diesen Hospitationen kooperieren das Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A), das zuständige Staatliche Schulamt und die Schulleitung eng miteinander. Am Ende der Fortbildung steht ein 60 minütiges Kolloquium. An diesem nehmen jeweils ein Vertreter des L.I.S.A., des Staatlichen Schulamtes und der Schulleitung teil. Grundlage des Kolloquiums ist der Besuch einer Unterrichtsstunde, für den ein Entwurf mit ausgewiesenen Stundenzielen und einer didaktischen Analyse vorzulegen ist. Neben der Auswertung von Stunde und Entwurf werden im Kolloquium weitere didaktisch-methodische Fragen thematisiert. Das vorsitzende Gremium entscheidet unter Zugrundelegung des Eindrucks im Gespräch über die Eignung des Kandidaten. Teilnehmer die die Fortbildung mit Erfolg absolvieren erhalten ein Zertifikat gemäß Anlage.

4.

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

4.1. Vertragsgestaltung

Die ausgewählten Seiteneinsteiger erhalten einen für die Dauer der Fortbildungsmaßnahmen nach diesem Erlass befristeten Arbeitsvertrag mit der Zusage der unbefristeten Weiterbeschäftigung, wenn am Ende der Fortbildungsmaßnahmen das in Nr. 3 geregelte Zertifikat erworben wird und eine danach durch das zuständige Schulamt erstellte dienstliche Beurteilung mindestens mit dem Gesamturteil "ausreichend" endet.

4.2 Vergütung und Eingruppierung

Die Vergütung und Eingruppierung werden nach dem TV-L in Verbindung mit den Lehrer-Richtlinien-Ost der Tarifgemeinschaft deutscher Länder festgesetzt. Der Abschluss der hier geregelten Fortbildung ändert daran nichts.

5.

Sonstige Rahmenbedingungen

Die Fortbildung ist berufsbegleitend und findet regelmäßig außerhalb der Unterrichtszeit statt. Sollten Veranstaltungen ausnahmsweise in die Unterrichtszeit fallen, erhalten die Seiteneinsteiger hierfür Dienstbefreiung.

6.

Einbindung in das Lehrerpersonalkonzept

Die Seiteneinsteiger werden für den Fall der Teilnahme am LPK bei der Teilzeit mit den Fachlichkeiten berücksichtigt, für die sie eingestellt werden. Das zugrunde liegende Fach oder die zugrunde liegenden Fächer sind daher bei der Einstellung schon in der Vorlage an den jeweiligen Bezirkspersonalrat schriftlich festzulegen.

7.

Vorhandene Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung

Bereits im Schuldienst des Landes beschäftigte Seiteneinsteiger werden – soweit dies nach den individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen möglich ist, ansonsten auf deren persönlichen Wunsch hin – in diese Regelungen einbezogen. Das Gleiche gilt für Seiteneinsteiger, deren Einstellungsverfahren bei Inkrafttreten des Erlasses bereits läuft.

Anlage