Integrierte Gesamtschule / Organisation
* Wie ist die Integrierte Gesamtschule organisiert? [mehr]
* Welche Schulabschlüsse können an der Integrierten Gesamtschule erlangt werden? [mehr]
- die Integrierte Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12, sofern eine gymnasiale Oberstufe nicht eingerichtet ist, die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (§ 18 Abs. 1 SchulG M-V >>)
- die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden die schulartunabhängige Orientierungsstufe (§ 15 Abs. 1 SchulG M-V >>)
- am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt - auf dieser Grundlage wählen die Erziehungsberechtigten den weiterführenden Bildungsgang (§ 15 Abs. 4 SchulG M-V >>)
- in der Integrierten Gesamtschule werden nach der Orientierungsstufe im Sekundarbereich I der Bildungsgang der Regionalen Schule und der gymnasiale Bildungsgang vereinigt (§ 18 Abs. 2 SchulG M-V >>)
- an einer Integrierten Gesamtschule ohne Qualifikationsphase legt die Schulkonferenz im Schulprogramm fest, ob der integrierte gymnasiale Bildungsgang der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 bis 9 oder 7 bis 10 umfasst und ob in der Jahrgangsstufe 10 bildungsgangbezogen oder integriert unterrichtet wird (§ 18 Abs. 3 SchulG M-V >>)
- die Schülerinnen/Schüler steigen von der Jahrgangsstufe 5 bis in die Jahrgangsstufe 9 jeweils ohne Versetzung auf - der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt durch Versetzung (§ 18 Abs. 3 SchulG M-V >>)
- mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erwerben die Schülerinnen/Schüler die Berechtigung zum Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Bildungsganges der Regionalen Schule oder bei hinreichenden Leistungen zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (§ 18 Abs. 3 SchulG M-V >>)
- in der Jahrgangsstufe 10 muss mindestens in den abschlussbezogenen Fächern bildungsgangbezogen unterrichtet werden (§ 18 Abs. 4 SchulG M-V >>)
- die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (§ 21 Abs. 1 SchulG M-V >>)

