Grundschule / Organisation
* Wie ist die Grundschule organisiert? [mehr]
- die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (§ 13 Abs. 1 SchulG M-V >>)
- in Ausnahmefällen kann die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 als schulartunabhängige Orientierungsstufe verbunden werden (§ 15 Abs. 1 SchulG M-V >>)
- die Schülerinnen/Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf (§ 13 Abs. 3 SchulG M-V >>)
- spätestens ab der Jahrgangsstufe 3 findet Unterricht in einer Fremdsprache statt (§ 13 Abs. 4 SchulG M-V >>)
- an Grundschulen können Diagnoseförderklassen eingerichtet werden - das sind Klassen für Kinder, die schulpflichtig, aber in ihrer allgemeinen Entwicklung stark verzögert sind (§ 14 Abs. 1 SchulG M-V >>)


