Förderschule / Organisation
* Wie ist die Förderschule organisiert? [mehr]
* Welche Schulabschlüsse können an Förderschulen erlangt werden? [mehr]
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Schülerinnen/Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet
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sonderpädagogischer Förderbedarf kann für die Förderschwerpunkte
>> Lernen,
>> Sprache,
>> Sehen,
>> Hören,
>> emotionale und soziale Entwicklung,
>> körperliche und motorische Entwicklung,
>> geistige Entwicklung sowie
>> Unterricht kranker Schüler
festgestellt werden
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Förderschulen können auch im Verbund mit allgemeinen Schulen ein sonderpädagogisches Förderzentrum mit einzelnen oder mehreren Förderschwerpunkten bilden.
In der Zuständigkeit des sonderpädagogischen Förderzentrums liegen dann
- Früherkennung,
- Frühförderung,
- Beratung,
- Diagnostik,
- Förderung und Unterrichtung der Schülerinnen / Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in integrativem Unterricht in allgemeinen Schulen und in kooperativen Formen sowie in den Förderschulen.
(§ 36 SchulG M-V >>)