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Integrierte Gesamtschule / Schulabschlüsse
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* Wie ist die Integrierte Gesamtschule organisiert? [mehr] * Welche Schulabschlüsse können an der Integrierten Gesamtschule erlangt werden? [mehr]
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An der Integrierten Gesamtschule können folgende Schulabschlüsse erlangt werden: - Berufsreife / Berufsreife mit Leistungsfeststellung >> - Mittlere Reife >> - Allgemeine Hochschulreife* >> - Schulischer Teil der Fachhochschulreife* >> [* sofern eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist]
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Berufsreife
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Voraussetzung für den Erwerb der Berufsreife ist der erfolgreiche Besuch der Jahrgangsstufe 9.
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers kann die Berufsreife mit einer gesonderten zentralen Leistungsfeststellung verbunden werden. Mit der Leistungsfeststellung soll die Schülerin / der Schüler bei einer überwiegend fächerverbindenden und praxisbezogenen Aufgabenstellung seine Sach- und Methodenkompetenz nachweisen können.
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Im gymnasialen Bildungsgang erreichen die Schülerinnen/Schüler mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist.
(§ 18 Abs. 4 SchulG M-V >>)
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Mittlere Reife
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Die Mittlere Reife wird durch den erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Bildungsganges der Regionalen Schule und mit einer zentralen Abschlussprüfung erworben.
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Schülerinnen/Schüler des gymnasialen Bildungsganges, die die Schule vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, absolvieren eine entsprechende zentrale Prüfung. Diese Prüfung orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.
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Sofern mit der Mittleren Reife hinreichende Leistungen nachgewiesen werden, berechtigt sie zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
(§ 17 Abs. 2 SchulG M-V >>)
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Allgemeine Hochschulreife
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(§ 21 Abs. 3 SchulG M-V >>)
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife
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In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
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Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife wird ein Abschluss erreicht, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.
(§ 21 Abs. 3 SchulG M-V >>)
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(C) 2009 / 2011 by Fred Kempert |
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