Bedenken gegen das Betreuungsgeld
Europäische Kommission äußert Bedenken gegen das Betreuungsgeld
In deutlicher Weise hat der EU-Sozialkommissar Bedenken gegen die vorgesehene Einführung eines Betreuungsgeldes geäußert. Eine solche Maßnahme schwäche den Arbeitsmarkt und würde die Beteiligung von Frauen nicht fördern. Unter Bezug auf eine entsprechend eindeutige europäische Politik wird diese Maßnahme kritisch betrachtet, so dass die Bundesregierung jetzt in der Verpflichtung steht, sie zu begründen.
Die Europäische Kommission wäre bei einer solchen Regelung zu beteiligen, da ihr entsprechende Reformprogramme vorgelegt werden müssen.
§ 16, Absatz 4 SGB VIII lautet in der geltenden Fassung:
"Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden."
[Quelle: bildungsklick.de]

