Inklusion




Die UNO-Generalversammlung in New York hat 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet.
Die Konvention konkretisiert die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Eine Informationszusammenstellung zum Thema "Inklusion" kann hier gelesen werden.


(C) 2011 - 2012 Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken