Ansprechpartner


Die meisten Angelegenheiten können sicherlich mit der betreffenden Schule (Fachlehrer, Klassenlehrer, Schulleitung) geklärt werden. In bestimmten Fällen ist es jedoch erforderlich, mit unten aufgeführten Stellen Kontakt aufzunehmen.

Staatliches Schulamt


Die Staatlichen Schulämter sind in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen die zuständige Schulbehörde, soweit für die beruflichen Schulen nicht die Zuständigkeit des Sozialministeriums oder des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei gegeben ist.


Staatliches Schulamt Schwerin

Hausanschrift: Zum Bahnhof 14, 19053 Schwerin
Postanschrift: Postfach 110951, 19009 Schwerin
Telefon: 0385-5756-0

Die örtliche Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes Schwerin bezieht sich auf die allgemein bildenden und beruflichen Schulen auf folgenden Gebieten:
- Landeshauptstadt Schwerin,
- Landkreis Norwestmecklenburg,
- Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Weitere Informationen zum Staatlichen Schulamt Schwerin auf dem Bildungsserver M-V.


Staatliches Schulamt Rostock

Hausanschrift: Möllner Straße 13, 18109 Rostock
Postanschrift: Postfach 201208, 18073 Rostock
Telefon: 0381-7000-784-00

Die örtliche Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes Rostock bezieht sich auf die allgemein bildenden und beruflichen Schulen auf folgenden Gebieten:
- Hansestadt Rostock,
- Landkreis Rostock.

Weitere Informationen zum Staatlichen Schulamt Rostock auf dem Bildungsserver M-V.


Staatliches Schulamt Greifswald

Hausanschrift: M.-A.-Nexö-Platz 1, 17489 Greifswald
Postanschrift: Postfach 1240, 17465 Greifswald
Telefon: 03834-5958-0

Die örtliche Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes Greifswald bezieht sich auf die allgemein bildenden und beruflichen Schulen auf folgenden Gebieten:
- Landkreis Vorpommern-Rügen,
- Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Weitere Informationen zum Staatlichen Schulamt Greifswald auf dem Bildungsserver M-V.


Staatliches Schulamt Neubrandenburg

Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Postanschrift: Behördenzentrum, Postfach 110163, 17041 Neubrandenburg
Telefon: 0395-380-0

Die örtliche Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg bezieht sich auf die allgemein bildenden und beruflichen Schulen auf dem Gebiet:
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Weitere Informationen zum Staatlichen Schulamt Neubrandenburg auf dem Bildungsserver M-V.


Schulpsychologischer Dienst


Den Staatlichen Schulämtern ist jeweils ein schulpsychologischer Dienst zugeordnet. Der schulpsychologische Dienst hilft bei Schulschwierigkeiten insbesondere durch Beratung der Schülerinnen/Schüler und der Erziehungsberechtigten. Dabei arbeitet der schulpsychologische Dienst mit anderen Beratungsdiensten zusammen.

Der schulpsychologische Dienst berät Erziehungsberechtigte insbesondere bei Angelegenheiten der Einschulung, der Gestaltung der Schullaufbahn, Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, bei Lern- und Leistungsproblemen des Kindes, bei schulbezogenen Ängsten oder krisenhaftem Erleben des Schulalltages.

Der schulpsychologische Dienst ist über das jeweils zuständige Staatliche Schulamt erreichbar:
> Statliches Schulamt Schwerin
> Statliches Schulamt Rostock
> Statliches Schulamt Greifswald
> Statliches Schulamt Neubrandenburg


Bildungsministerium


Das Bildungsministerrium ist zuständige Schulaufsichtsbehörde
a) für die allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern nach
> § 19 Abs. 2 Satz 5 [extern im Vorschriftenportal]
> § 48 Abs. 3 und 4 [extern im Vorschriftenportal]
> § 67 Abs. 2 Satz 4 [extern im Vorschriftenportal]
> § 140 Abs. 2 [extern im Vorschriftenportal]
des Schulgesetzes sowie
b) für die allgemein bildenden Schulen nach > § 48 Abs. 2 des Schulgesetzes [extern im Vorschriftenportal].

Zuständige Ansprechpartner können auf den Seiten des Bildungsservers M-V gefunden werden:
> Bereich Frühkindliche Bildung
> Bereich Schule
> Bereich Unterricht
> Bereich Schulaufsicht


Schulträger


Aufgabe der Schulträger ist es, ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen zu gewährleisten, das es den Erziehungsberechtigten ermöglicht,
> den Bildungsgang ihres Kindes nach § 66 Absatz 1 Satz 1 zu wählen [extern im Vorschriftenportal],
> die Übergänge in die Sekundarbereiche I und II sicherstellt,
> den Erwerb der schulischen Abschlüsse in zumutbarer Entfernung ermöglicht.

Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben:
> die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
> das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen,
> den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.

Schulträger sind:
> die Gemeinden für Grundschulen und Regionale Schulen,
> die Landkreise und kreisfreien Städte für Gymnasien, Berufliche Schulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Abendgymnasien,
> die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft für Schulen nach § 2 Nummer 1 Buchstabe a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes,
> das Land für landwirtschaftliche Fachschulen sowie für Schulen, die es in seine Trägerschaft übernommen hat.

Informationen zu den Kommunalverwaltungen können hier über das Dienstleistungsportal M-V aufgerufen werden.


Jugendamt


Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung. Nach § 69 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches VIII muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten.

Zu den Aufgaben der Jugendämter gehören die:
> Förderung von Jugendarbeit,
> Förderung der Erziehung in der Familie,
> Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/in Tagespflege,
> Hilfen zur Erziehung,
> Beratung bei der Kindererziehung,
> Beratung bei Adoptionen,
> Beratung bei Unterhaltsstreitigkeiten,
> Beratung bei Angelegenheiten des Sorge- und Umgangsrechts.

Informationen zu den Jugendämtern können hier über das Dienstleistungsportal M-V aufgerufen werden.